Buch veröffentlichen – ein Grundrecht
Buch veröffentlichen – ein Grundrecht
Wer beurteilt eigentlich, wer ein guter Autor ist und wer ein schlechter? Wer urteilt darüber, welche Person ein Buch veröffentlichen darf und wer es nicht darf?
Hält man es mit Goethe, so kann die Auswahl, wer ein Buch publizieren darf, nicht allein vom Marktgefüge abhängen. Es darf nicht in der Macht einiger weniger liegen zu bestimmen, was gelesen wird und was nicht. Eine der Haupterrungenschaften im 21. Jahrhundert ist die Meinungsfreiheit, und sie muss gerade in heutiger Zeit auch und gerade auf dem Buchmarkt verteidigt werden.
Es ist eine bedenkliche Zeitströmung, wenn nur der Gehör findet, der laut ist, der die richtige mediale Kampagnenunterstützung erfährt und dessen Buch dann in rauen Mengen über den Ladentisch geht – unbeachtet dessen, was und in welcher Qualität es geschrieben wurde. Es ist deswegen bedenklich, weil die klassischen Publikumsverlage sich nur noch und ausschließlich auf das konzentrieren, was die monetäre Seite des Verlagswesens betrifft. Natürlich hat die Unterhaltung ihren Stellenwert und ist nicht generell zu verurteilen, dennoch sollte jeder Verlag – wie es einst jeder großen Verlegerpersönlichkeit ein Anliegen war – ein ausgewogenes Programm präsentieren, neue Autoren gemeinsam mit bekannten Namen publizieren und so aufbauen; und die Bestseller sollten immer auch die Bücher stützen, die es eben auch wert sind, veröffentlicht zu werden, obwohl sie nicht immer die größte Schnittmenge aller Buchkäufer treffen.
